Gasbrauchsfähigkeitsprüfung

 

Die Innenleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung gehören zum Verantwortungsbereich des Betreibers.

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen durchführen zu lassen.

 

Gebrauchsfähigkeitskriterien:

 

  • Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge kleiner 1 Liter pro Stunde beträgt

 

  • Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge gleich oder größer 1 Liter oder kleiner 5 Liter pro Stunde beträgt

 

  • Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge gleich oder größer 5 Liter pro Stunde beträgt