Gasbrauchsfähigkeitsprüfung
Die Innenleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung gehören zum Verantwortungsbereich des Betreibers.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen durchführen zu lassen.
Gebrauchsfähigkeitskriterien:

- Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge kleiner 1 Liter pro Stunde beträgt
- Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge gleich oder größer 1 Liter oder kleiner 5 Liter pro Stunde beträgt
- Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge gleich oder größer 5 Liter pro Stunde beträgt

