Dichtheitsprüfung

Bei Neuanlagen bzw. bei nachträglich abgedichteten Anlagen ist eine Belastungsprüfung mit nachfolgender Dichtheitsprüfung erforderlich.

 

Die Belastungsprüfung bezieht sich nur auf Rohrleitungen und ist mit einem Prüfdruck von einem Bar durchzuführen.

Dieser darf während der Prüfzeit von 10 Minuten nicht fallen.

 

Die Dichtheitsprüfung erstreckt sich auf die Leitungsanlagen einschliesslich Armaturen jedoch ohne Gasgeräte.

Der Prüfdruck muss 150 mBar betragen und muss während der Prüfdauer nicht fallen.

Die Prüfdauer ist vom Leitungsvolumen abhängig.