Lösung
Wir stehen Ihnen im Geltungsbereich der TRGI für das Abdichten von Rohren der Gasinstallation und für das Prüfen von Gasleitungen zur Verfügung (DVGW-Arbeitsblatt G 600, Technische Regel für Gasinstallationen). Das heutzutage vorhandene Erdgas kommt in der Regel „trocken“ bei den Verbrauchern an. Dies kann, bei mit Hanf abgedichteten Rohrleitungen,zu einem Austrocknen und somit zu einer Undichte in der Gewindeverbindung führen. Solche Undichten werden häufig durch das Wahrnehmen von Gasgeruch durch die Bewohner oder bei einem, gemäß TRGI (Stand 04/2008), vorgeschriebenen Gascheck festgestellt.
Das, von uns seit über 35 Jahren erfolgreich verwendete, flüssige Dichtmittel Gas-o-seal® beseitigt zuverlässig und dauerhaft solche Gaslecks bei undichten Gasleitungen. Hierzu wird die undichte Gasleitung über einen Schlauch an unsere Spezialfahrzeuge angeschlossen.
Das flüssige Dichtmittel Gas-o-seal® wird in die undichte Leitung bzw. undichte Gasleitung gepumpt. Nach einer Einwirkzeit von 2-3 Stunden
Im Anschluss an diese Rohr Abdichtung bzw. Gewinde Abdichtung unterziehen wir die gesamte Rohrleitungsanlage einer Dichtheitsprüfung gemäß DVGW-TRGI 2008. Die von uns ausgeführten Arbeiten werden protokolliert und als Dokumentation an Sie ausgehändigt.
Die so abgedichteten Rohre können, nach unseren Erfahrungen, wieder viele Jahre eine gefahrlose Gasversorgung gewährleisten.
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Das von uns verwendete flüssige Dichtmittel Gas-o-seal® wurde nach der gültigen Prüfnorm, DIN EN 13090, von der TÜV Rheinland Gruppe geprüft. Mit Zertifikat Nr.: ZCNG-2009-0526_01 vom 11. November 2009 wurde uns bestätigt, dass das von uns verwendete flüssige Dichtmittel Gas-o-seal® „vollständig die Anforderungen der Regelwerke erfüllt“.
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